Regelinsolvenz

Es gibt mehrere Phasen der Regelinsolvenz.

Bevor das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, setzt das Insolvenzgericht einen sogenannten vorläufigen Insolvenzverwalter ein, der Ihr Vermögen im Sinne Ihrer Gläubiger sichert. Danach eröffnet das Insolvenzgericht des Regelinsolvenzverfahren. Zu diesem Zeitpunkt tritt der Pfändungsschutz ein. Nun wird der vorläufige Insolvenzverwalter regelmäßig zum Insolvenzverwalter ernannt.

An dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahren beginnt die Wohlverhaltensperiode. Sie endet innerhalb von:

  • 3 Jahren – bei Tilgung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
  • 5 Jahren – bei Tragung der Verfahrenskosten
  • höchstens 6 Jahren – vollkommen unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung

In dieser Zeit haben Sie keinen Kontakt mehr mit dem Insolvenzgericht. Da Ihr Vermögen bereits verwertet wurde, müssen Sie auch nicht mehr ausführlich Auskunft über jede erhaltene Zuwendung geben. Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode kommt es letztlich zur Restschuldbefreiung. Sie werden von allen Verbindlichkeiten befreit und alle Gläubiger verlieren gleichzeitig ihre Forderungen an Sie.