GmbH Insolvenz

Die Regelinsolvenz wird wie für alle Kapitalgesellschaften gewählt, um für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Insolvenz anzumelden. Das Ziel des Geschäftsführers bei der Regelinsolvenz ist, die persönliche Enthaftung zu erreichen. Bei der GmbH haftet in der Regel nur die Gesellschaft selbst gegenüber den Gläubigern. Geschäftsführer kümmern sich eher wenig um Ihr Privatvermögen, solange es nicht in die GmbH eingebracht wurde. Die zivil- und strafrechtlichen Arten der Haftung für die Geschäftsführung sind jedoch umfangreich und haben bei verspäteter Antragstellung weitreichende Konsequenzen – bis in den privaten Bereich hinein.

Das Regelinsolvenzverfahren über eine GmbH hat zwei mögliche Ausgänge:

  • Auflösung der Gesellschaft oder
  • Restrukturierung und Sanierung der GmbH