Planinsolvenz

Die Möglichkeit der schnellen Entschuldung nach ca. 7 Monaten mittels eines sog. Insolvenzplans ist die bislang wenig beachtete „Perle“ des deutschen Insolvenzrechts. Kernstück des Insolvenzplans ist die Verbesserung der Quote für die Gläubiger durch eine Zuzahlung von einem außenstehenden Dritten. Der Clou des Insolvenzplans ist das vereinfachte Zustandekommen. Nicht alle Gläubiger müssen dem Plan zustimmen. In einem mündlichen Abstimmungstermin reicht die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Gläubiger. Und da die Gläubiger sich erfahrungsgemäß nicht die Mühe machen, die Reise zum Insolvenzgericht anzutreten, reichen ein bis zwei zustimmende Gläubiger aus, um die Mehrheit zu erreichen. Die übrigen Gläubiger, egal ob ablehnend oder nicht anwesend, müssen das Ergebnis akzeptieren. Nach Zahlung des Extrabetrages an die Gläubiger endet das Insolvenzverfahren und man ist seine Schulden los.

Der Insolvenzplan ist daher eine gute Art und Weise der Entschuldung in Deutschland. Für Personen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden, gilt: Die Durchführung einer Planinsolvenz ist auch im bereits laufenden Privat- oder Regelinsolvenzverfahren noch möglich.