Der Bundestag hat sich mit dem Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre am 09.09.2020 in erster Lesung beschäftigt. Die Sache wurde daraufhin in den zuständigen Rechtsausschuss verwiesen, der wohl am 30.09.20220 getagt hat.

Es ist dem Bundestag daher nicht gelungen, das Gesetz pünktlich zum 01.10.2020 zu verabschieden. Der Regierungsentwurf sieht zwar vor, dass das Gesetz ab dem 01.10.2020 gelten soll Auch ist es grundsätzlich möglich, dass das Gesetz rückwirkende Geltung haben könnte. Da dies jedoch noch offen ist, habe ich mich in meiner Beratungspraxis entschieden, mit der Einreichung von Insolvenzanträgen bis zur Verabschiedung des Gesetzes abzuwarten.

Ungeachtet dessen, wird die Vorbereitung von etwaigen Insolvenzanträgen, die auf die dreijährige Verkürzung der Restschuldbefreiung abzielen weiter vorangetrieben.

Sollten Fragen bestehen, stehen wir Ihnen für ein Gespräch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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